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Warum kandidieren Sie nicht als Vizepräsidentin des Bezirksgerichtes Weinfelden, sondern als Berufsrichterin?

Nur der Gerichtspräsident wird direkt vom Volk gewählt. Die Vizepräsidentin wird von allen Richtern aus dem Kreis der Berufsrichterinnen bestimmt. Deshalb kandidiere ich als Berufsrichterin.


Welche Rolle haben die Laienrichter?

In schwerwiegenderen Fällen urteilt ein Berufsrichter zusammen mit zwei oder vier Laienrichtern. Ich schätze die Lebens- und Berufserfahrung der Laienrichter sehr. Ich bin froh, dass wir weiterhin auf die Laienrichter zählen können.


Ihr Ehemann ist Rechtsanwalt in Weinfelden. Gibt das keine Interessenkonflikte?

Angehörige eines Richters dürfen vor dem Gericht auftreten, dem er angehört. Dieser Richter darf dann aber nicht amten, sondern muss in den Ausstand treten. Fälle meines Ehemannes werden nicht mir, sondern dem Gerichtspräsidenten oder meiner Berufsrichterkollegin zugeteilt. Mit diesen Dossiers habe ich somit nichts zu tun. Das war bisher schon so. Im Kanton Thurgau gibt es mehrere Ehe- oder Geschwisterpaare, von denen die eine Seite als Anwalt und die andere am Gericht arbeitet.


Welche Ziele setzen Sie sich?

Ich werde mich weiterhin um eine faire und konsequente Rechtssprechung bemühen, indem ich alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtige. Wichtiger als meine Ansichten aber ist das Gesetz, nach dem ich mich zu richten habe. Nur so bleibt die Justiz für die Betroffenen berechenbar. Rechtssuchende haben Anspruch auf zeitgerechte Entscheide.